Finanz- und Beitragsordnung „Grüne Kommunalpolitische Vereinigung Saar (GKPVS)“
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Mitglieder zahlen mindestens 3 Euro pro Monat, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mitglieder mit mehreren kommunalen Mandaten und stellvertretende Ortsvorsteher:innen zahlen mindestens 5 € pro Monat. Ehrenamtliche Beigeordnete, Fraktionsvorsitzende und Ortsvorsteher:innen zahlen, sofern diese eine Zulage erhalten, mindestens 7 € pro Monat. Oberbürgermeister:innen, Bürgermeister:innen und hauptamtliche Beigeordnete zahlen mindestens 15€ pro Monat. Höhere Beiträge sind ausdrücklich erwünscht.
(2) Fördermitglieder zahlen mindestens 30 EUR, in der Regel 50€, pro Jahr.
(3) Beitragsbefreiungen sind unzulässig.
§ 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt in dem Kalendermonat der Aufnahme gem. § 4 Abs. 4 der Satzung und endet im Kalendermonat in dem die Mitgliedschaft gem. § 4 Abs. 6 der Satzung endet.
§ 3 Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt per Überweisung zum Beginn eines Quartals. Sobald der Vorstand eine Möglichkeit zum Bankeinzug geschaffen hat, ist diese Form der Beitragszahlung vorzuziehen. Überweisungen sollen ab diesem Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2025 in Saarbrücken.